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   OVG Berlin, 31.07.1985 - 1 B 45.83   

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https://dejure.org/1985,3277
OVG Berlin, 31.07.1985 - 1 B 45.83 (https://dejure.org/1985,3277)
OVG Berlin, Entscheidung vom 31.07.1985 - 1 B 45.83 (https://dejure.org/1985,3277)
OVG Berlin, Entscheidung vom 31. Juli 1985 - 1 B 45.83 (https://dejure.org/1985,3277)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2004
  • NJW 1990, 2776 (Ls.)
  • NVwZ 1986, 765 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86

    Kriminalakten - § 23 EGGVG; Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung

    Mit ihrer Klage ist die Klägerin in beiden Vorinstanzen erfolglos geblieben, nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (abgedruckt in NJW 1986, 2004 f.) im wesentlichen aus folgenden Erwägungen: Die Erteilung der Auskunft über gespeicherte kriminalpolizeiliche personenbezogene Daten liege im Ermessen des Beklagten.
  • BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 586/90

    Aus Gründen der Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen die

    b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 31. Juli 1985 - OVG 1 B 45.83 -,.
  • OVG Berlin, 16.12.1986 - 8 B 3.85

    Auskünfte über Erkenntnisse des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz

    Einen allgemeinen Auskunfts- oder Akteneinsichtsanspruch des Bürgers gegen jeden Träger der öffentlichen Verwaltung gibt es nicht (BVerwGE 61, 15 [24]; OVG Berlin, NJW 1986, 2004 [2005]; vgl. auch schon: BVerwG, Urteil vom 30. April 1965 - BVerwG 7 C 83.63 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 7).

    Zur Zeit sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtliche, daß der Gesetzgeber den entstandenen Regelungsbedarf nicht in angemessener Zeit ausfüllen könnte (vgl. zur Novellierung des Bundesrechts den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vom 28. Januar 1986, BT-Drs. 10/4737, und dazu: Scholz, ZRP 1976, 77 f.; Bonk, DVBl. 1986, 485 [493]; vlg. allg. auch: OVG Berlin, NJW 1986, 2004 [2005]).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht die behördliche Auskunftserteilung beim Fehlen spezialgesetzlicher Regelungen im allgemeinen im Ermessen der Verwaltung (BVerwG, NJW 1965, 1450; BVerwGE 35, 225 [226]; 50 255 [263]; 61, 15 [24]; OVG Berlin, NJW 1986, 2004 [2005]).

  • VG Lüneburg, 15.07.1996 - 1 A 78/95

    Auskunftsanspruch zur Beförderungspraxis bei Kriminalräten in Niedersachsen;

    Ähnliches gilt auch für die Erteilung von Auskünften (BVerwGE 74, 118; 84, 376; OVG Berlin NVwZ 1986, 765).
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